Bausteine der strukturellen Prävention
Die Potential- und Risikoanalyse bildet das Fundament eines jeden Schutzkonzeptes. Anhand ihrer Ergebnisse kann festgelegt werden, welche Bausteine für den eigenen Bereich notwendig sind und in welcher Weise sie an besondere Begebenheiten angepasst werden müssen. In Verbänden, Vereinen, Kirchenkreisen und Einrichtungen sollte eine Arbeitsgruppe für den Prozess der Erarbeitung gebildet werden.
Die Potentialanalyse dient der Verstetigung gelungener Bedingungen und ihrer Weiterentwicklung (Hilfefragen: Was funktioniert gut? Was ist gelungen?). Die Risikoanalyse deckt identifizierte Risiken auf, Situationen, die ungute Gefühle erzeugen, bei denen Lücken sichtbar werden oder eindeutige Antworten nicht gegeben werden können. Zur Analyse nutzen wir eine Potential- und Risikoanalyse mit einem Punktesystem, die sich in der Anlage 1 - Potential und Risiikoanalysebefindet.
Die Leitfragen dienen dabei zur Orientierung. Die Inhalte müssen den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden; ggf. sind Punkte zu ergänzen oder zu streichen.
Aus der Anlage 1 - Potential und Risiikoanalyse muss für jeden konkreten Arbeitsbereich bzw. jede Arbeitssituation das entsprechend Zutreffende genutzt und durch Ergänzungen eine konkrete Anpassung vorgenommen werden.
Wir sichern zu, in unseren Angeboten eine täter*innenunfreundliche Umgebung zu schaffen. Dazu gehört die intensive Auseinandersetzung mit:
- physischen Räumen, also den Arbeitsorten, der räumlichen Umgebung,
- strukturellen Räumen, also den Arbeitssettings, der Teilnehmendenstruktur wie auch der Mitarbeitendensituation
- den Kommunikationsräumen (Gesprächsverhalten, Beschwerdemöglichkeiten, Partizipationsmöglichkeiten)
- den virtuellen Räumen (social media, Netzwerke, Plattformen, Gruppen)
- Maßnahme-/ Angebotskonzepten, die wiederkehrend sind.
Die Potential- und Risikoanalyse befindet sich hier.
Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung dienen allen Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang und formulieren Regelungen für Situationen, die für sexualisierte Gewalt und jegliche Form von Grenzüberschreitungen ausgenutzt werden können. Alle ehrenamtlich bzw. hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden sollen den Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtungserklärung kennen und unterschreiben. Nicht die Unterschrift, sondern das regelmäßige Gespräch einer Leitungsperson mit den einzelnen Mitarbeitenden über die Inhalte, ist präventiv wirkendes Vorgehen.
Das Schutzkonzept mit seinen Unterpunkten ist in Bewerbungszusammenhängen anzusprechen, die Bewerber*innen sollen hier ihren Umsetzungswillen bekunden.
Als ______(Organisation)_______________ der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland arbeiten wir im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes auf Grundlage eines gemeinsamen Verhaltenskodexes. Der Verhaltenskodex der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland leitet sich aus unseren Leitbildern/ unseren Konzeptionen ab und ist zwingender Teil einer Selbstverpflichtungserklärung aller ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen in unseren Arbeitsbereichen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist durch alle tätigen Personen abzugeben und bei den zuständigen Personen vor Ort zu hinterlegen.
Wir verpflichten uns damit, gegenüber unseren Schutzbefohlenen ein grenzachtendes, respektvolles und persönlichkeitsschützendes Verhalten zu wahren. Der Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtungserklärung sind somit als gemeinsamer Orientierungsrahmen und Regelwerk des Miteinanders wichtige Bausteine der Gewaltprävention.
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für alle beruflich Mitarbeitenden (unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit) das Einholen und die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz mit dem § 5 des Kirchengesetzes verpflichtend. Näheres regelt die Durchführungsverordnung. Die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche ist kostenlos. Dafür muss eine Bestätigung des Trägers mit der Benennung der Rechtsgrundlage vorliegen, dass die betreffende Person bekannt ist und ein Ehrenamt ausfüllt.
Alle Personen die Umgang mit Schutzbefohlenen und Zugang zu den Räumlichkeiten haben, legen zur Einsicht nach § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind zur Teilnahme an Fortbildungen zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verpflichtet. Für Träger der Kinder- und Jugendarbeit (Kreissynoden, Gemeindekirchenräte), bedeutet das, dass sie für entsprechende Fortbildungsangebote zu sorgen und darauf zu achten haben, dass alle betreffenden Mitarbeitenden an den für sie entsprechenden Schulungen teilnehmen. Die Angaben sind stets zu aktualisieren. Mitarbeitendenwechsel oder Neueinstellungen müssen berücksichtigt werden.
Fortbildungen sollen in regelmäßigen Abständen wahrgenommen werden. Näheres regelt die Fortbildungsverordnung der EKM oder die Festlegungen zu Fortbildungen in den Verbänden.
www.hinschauen-helfen-handeln.de
www.juleica.de/infos/qualifikation/
Nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung sind unsere Mitarbeitenden, abgestuft nach Tätigkeit und Verstetigung der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeiten, im Sinne der Kenntnisse über Ziele und Verfahrenswege dieses Konzeptes fortgebildet.
Link: www.hinschauen-helfen-handeln.de
Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie Betroffenen ist nicht nur bei der Entwicklung von Schutzkonzepten von Bedeutung, sondern stellt einen eigenständigen und zentralen Bestandteil des Konzepts dar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Entscheidungen, die sie betreffen, ist nicht nur ihr Recht, sondern stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle gegenüber Erwachsenen. Ein Kirchenkreis, eine Gemeinde oder eine Einrichtung, die Mitsprache einräumt und dafür Strukturen schafft, erleichtert den Zugang der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie bereits Betroffener zu ihren Rechten und macht sie kritikfähig.
Bereits im Rahmen der Potential- und Risikoanalyse sollen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene als Expert*innen ihrer eigenen Sache befragt und beteiligt werden, welche Potentiale und Gefährdungen sie selbst wahrnehmen. Sie müssen informiert werden, welche Vorgehensweise es in Verdachtsfällen in ihren Gruppen und Angeboten gibt.
Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass jedes Kind, jeder Jugendliche und jeder Schutzbefohlene weiß, an welche Person er oder sie sich wenden kann, wenn sie einen Verdacht haben oder selbst Opfer eines Übergriffs wurden.
hier Anlage 4 Fragen zur Partizipation Fragen und Anregungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Angebote für Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene wie deren Sorgeberechtigte, die sexualisierte Gewalt pädagogisch ausdrücklich thematisieren, sind Teil einer umfassenden Schutzstrategie. Eine transparente Leitungsstruktur und funktionierende Beschwerdemöglichkeiten helfen, genau hinzuschauen und Fehlverhalten aufzudecken bzw. frühzeitig Grenzen zu ziehen.
Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen bedeuten bei uns:
- Mitarbeiter*innenschulungen im Rhythmus von 3 Jahren
- Thematisieren von sexualisierter Gewalt mit Sorgeberechtigten, Eltern...
- Persönlichkeitsstärkende Kinder- und Jugendarbeit mit der Thematisierung von Kinder- und Jugendschutz
- Arbeit nach den Präventionsgrundsätzen
- Konzepte sexueller Bildung mit dem Ziel grenzachtender und sensibler sexueller Bildungsangebote zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Medienpädagogische Bildungsangebote zum Schutz vor sexualisierten Übergriffen in digitalen Lebenswelten
- Schaffen einer täter*innenunfreundlichen Umgebung