Was gehört zu einem Schutzkonzept?
Zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes der EKM ist es nötig, dass in den Verbänden, Vereinen, Kirchenkreisen, Gemeinden und Einrichtungen vor Ort ein Schutzkonzept erarbeitet wird, dass die örtlichen Gegebenheiten aufnimmt und berücksichtigt. Das erarbeitete Schutzkonzept ist dem jeweiligen Träger zum Beschluss vorzulegen.
Die Konzepterarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung ist ein Qualitätsentwicklungsprozess. Er trägt dazu bei, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und Orientierung zu geben, indem er die wichtigsten Handlungsfelder im Sinne der Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlenen beschreibt.
Dazu gehören strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung von sexualisierter und sonstiger Gewalt. Schutzkonzepte geben Handlungsanweisungen im Verdachtsfall.
Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden.
Mit Schutzkonzepten sollen mögliche Straftäter und Straftäterinnen im Vorfeld abgeschreckt werden.
(2) Auszug aus der Vereinbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2016
Für das Schutzkonzept sind verschiedene Bausteine zu bearbeiten. Es muss an die Gegebenheiten (strukturell, personell, konzeptionell) vor Ort angepasst werden.
Prävention
5.2. Potential- und Risikoanalyse
5.3. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
5.4. Erweitertes Führungszeugnis
5.5. Fortbildungen
5.6. Partizipation
5.7. Präventionsangebote
Intervention
5.8. Beschwerdeverfahren / Vertrauensperson
5.9. Notfallplan
5.10. Falldokumentation
5.11. Kooperationen
Ein Leitbild beschreibt die Grundlagen und Ziele evangelischer Jugendarbeit.
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und sein Ansinnen muss in dem Leitbild / der Konzeption/Satzung des Kirchenkreises, des Verbandes oder des Trägers verankert und damit allem Handeln vorangestellt und mitgedacht werden. Dies ist zu prüfen und ggf. anzupassen.
Ziel: Leitbilder und Konzeptionen sind die Grundlage des strukturierten Handelns. Im Vorfeld von Veranstaltungen und Arbeitssettings sind die Maßnahmen der Gewaltprävention zu prüfen und umzusetzen.