Kooperationen

In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sind viele Akteure tätig, ebenso in Fragen des Kindesschutzes und in der Prävention sexualisierter Gewalt. Sowohl auf kommunaler als auch auf überregionaler Ebene sind nach der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes Arbeitskreise eingerichtet worden, die einrichtungsübergreifend Erfahrungen mit Schutzkonzepten austauschen und gemeinsam an der Frage der Risikoeinschätzung arbeiten.

Um Kinder und Jugendliche wirksam und bestmöglich vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Fälle aufzuarbeiten, bedarf es der Kooperation und Vernetzung. Es ist notwendig, festgelegte Absprachen innerhalb des Krisenteams und mit der Ansprechperson zu vereinbaren, um im Bedarfsfall sensibel, vorbereitet und professionell handeln zu können. Staatliche und kommunale Fachstellen sind dabei in den Blick zu nehmen, ersetzen jedoch nicht den trägerinternen Weg.

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